Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Wir stellen allgemeine Hinweise zu den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) bereit. Für die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Kurse oder Coachings sind ausschließlich Sie als Anbieter verantwortlich. Bitte wenden Sie sich bei Unsicherheiten an die ZFU oder einen Fachanwalt.
Wer in Deutschland digitale Kurse oder Coachings anbietet, sollte wissen: Manche Produkte können als Fernunterricht eingestuft werden. In diesem Fall greift das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und dafür wird eine staatliche Zulassung benötigt.
Damit du deine Produkte rechtskonform verkaufen kannst, erklären wir dir hier, worauf du achten solltest und wie du deine Kurse oder Coachings gestalten kannst, damit sie nicht als Fernunterricht gelten.
Was versteht man unter Fernunterricht?
Nach § 1 FernUSG liegt Fernunterricht vor, wenn alle dieser Punkte zutreffen:
- Mehr als 50 % der Lerninhalte werden selbstständig und zeitversetzt (asynchron) durch die Teilnehmer erarbeitet – z. B. über Videos, PDFs oder Audios, ohne dass du anwesend oder per Live-Übertragung zugeschaltet bist.
- Es gibt eine individuelle Lernerfolgskontrolle – etwa durch Prüfungen oder direkte Fragemöglichkeiten an den Anbieter (z. B. über Foren, Messenger-Gruppen oder Fragerunden).
P.S: automatisch ausgewertete Tests und Quiz (z.B. Multiple Choice oder Lückentexte) gelten nicht als Lernerfolgskontrolle.
Wenn diese zwei Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Angebot bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden. Andernfalls droht, dass Kaufverträge rechtlich unwirksam sind (Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG) und Kunden auch nach vollständiger Nutzung ihr Geld zurückfordern können.
Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Hobby-Lehrgänge zur reinen Freizeitgestaltung oder Unterhaltung. Für diese Kurse kann eine Zulassungspflicht entfallen. Aber auch diese müssen bei der ZFU angemeldet werden.
Kurse so gestalten, dass sie nicht unter das FernUSG fallen
Am einfachsten lässt sich ein Kurs verkaufen, wenn er als Selbstlernkurs ohne individuelle Lernerfolgskontrolle aufgebaut ist.
Beachte Folgendes:
- Vermeide Begriffe wie „Zertifikat“, „Lehrgang“ oder „Akademie“. Alternativ kannst du Begriffe wie: „Begleitprogramm“ verwenden
- Keine Tests/ Quiz/ Prüfungen oder Aufgaben, die du persönlich einsehen und bewerten musst, um Inhalte freizuschalten.
- Keine Möglichkeit für Teilnehmer, dir direkt Fragen zum Kursinhalt zu stellen. z.B. in Fragerunden, Foren, Facebook-, Whatsapp- oder Telegram-Gruppen.
Erlaubt sind dagegen:
- Automatisierte Quiz oder Multiple-Choice-Tests, die von dir nicht gesehen und bewertet werden
- Eine Kontaktmöglichkeit für organisatorische Fragen.
Gib in der Produktbeschreibung auf deiner Verkaufsseite oder im Bestellformular klar an, dass du keine Fragen zu den Kursinhalten beantwortest oder bewertest.
Coachings rechtskonform gestalten
Bei Coachings sieht es etwas anders aus: Da diese im direkten Austausch stattfinden, ist eine gewisse Lernerfolgskontrolle automatisch gegeben.
Damit dein Coaching nicht als Fernunterricht gilt:
- Vermeide Begriffe wie „Zertifikat“, „Lehrgang“ oder „Akademie“. Alternativ kannst du Begriffe wie: „Begleitprogramm“ oder „Coachingsitzung” verwenden.
- Stelle sicher, dass mehr als 50 % der Lernzeit im direkten Gespräch mit dir stattfindet.
- Stelle nach einem Live-Coaching (z.B. via Zoom) keine Aufzeichnung zur Verfügung.
- Falls es Selbstlernmaterialien gibt, sollte dieser Lernanteil deutlich weniger als 50 % der gesamten Lernzeit betragen.
- Biete keine Möglichkeit, außerhalb der Coaching-Sessions Fragen zum Inhalt an dich zu richten (z.B. über Gruppen oder Messenger).
Kurse und Coachings klar trennen
Biete Online-Kurse und Online-Coachings jeweils als eigenständige/getrennte Produkte an:
- einen reinen Online-Kurs zum Selbstlernen
- und ein Coaching-Format für das begleitete Lernen
Beide Angebote sollten auch unabhängig voneinander sinnvoll verwendet werden können.
Austausch für Teilnehmer ermöglichen – ohne Risiko
Wenn du deinen Kursteilnehmern den Austausch untereinander ermöglichen möchtest, hast du zwei Optionen:
- Soziale Gruppen (z. B. WhatsApp oder Facebook) anbieten, in denen du dich nur zu organisatorischen Themen äußerst – nie zu inhaltlichen Fragen. Die Teilnehmenden dürfen sich frei über die Inhalte austauschen. Allerdings darf der Austausch von dir weder kommentiert noch beeinflusst werden.
- Zugang zu Mitgliederbereichen oder Gruppen als eigenständiges Produkt verkaufen: Wenn du deiner Community über dein bestehendes Produkt hinaus die Möglichkeit geben möchtest, inhaltlich mit dir in Kontakt zu treten, kannst du dafür ein separates Produkt anbieten – beispielsweise einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Facebook-Gruppe.
Wichtig ist, dass dieses Produkt eigenständig sinnvoll verwendet werden kann und keinen direkten Bezug zu deinem anderen Produkt aufweist.
Wenn dein Produkt doch Fernunterricht ist
Möchtest du Kurse oder Coachings anbieten, die nach dem FernUSG zulassungspflichtig sind, musst du dafür eine ZFU-Zertifizierung einholen. Nur so stellst du sicher, dass deine Verträge gültig bleiben und deine Kunden keine Rückerstattung einklagen können.
Sende uns bitte eine Kopie der ZFU-Zertifizierung (für berufsbezogene Kurse) bzw. eine Kopie der Anmeldung bei der ZFU (für freizeitbezogene Kurse) an unseren Support.
Mit diesem Wissen kannst du deine Online-Produkte so strukturieren, dass du sie ohne rechtliche Risiken erfolgreich in Deutschland vertreibst.
Stand 30.09.2025