AGB Affiliates

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Affiliate-AGB“) regeln die Bereitstellung internetgestützter Dienste (im Folgenden „Dienste“) durch die affilicon GmbH, Ägidiusstr. 14, 50937 Köln, (im Folgenden „affilicon“) für Vertriebspartnern (im Folgenden „Affiliates“).

(2)   Diese Affiliate-AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3)   Mit der Nutzung der Dienste erklärt sich der Affiliate mit den Regelungen dieser Affiliate-AGB einverstanden und erklärt ausdrücklich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB zu sein.

§ 2 Beschreibung der Dienste

(1)   Affilicon kauft Waren und Dienstleistungen (im Folgenden „Produkte“) von Herstellern und Dienstleistern (im Folgenden „Anbieter“) ein und verkauft diese über ihren Online-Bestellprozess an Kunden (im Folgenden „Kunden“).

(2) Affilicon betreibt einen Online-Marktplatz unter http://marktplatz.affilicon.net (im Folgenden „Marktplatz“) über den Affiliates die Möglichkeit erlangen die Produkte im Wege des Affiliate-Marketings zu bewerben (im Folgenden „Affiliate-Programm“). Im Marktplatz wird das jeweilige Produkt beschrieben und die erfolgsabhängige Umsatzbeteiligung (im Folgenden „Provision“) angegeben.

(3)   Anbieter erstellen für die Vermarktung ihrer Produkte über Affiliate-Programme Werbemitteln wie z.B. Bannern, Produktdaten, Text-Links, E-Mails und Videos (im Folgenden „Werbemittel“). Diese Werbemittel werden registrierten Affiliates zur Verfügung gestellt, damit diese auf einer von ihnen betriebenen Homepage bzw. Website, in einer E-Mail oder einem eigenen Blog (im Folgenden „Werbefläche“) eingebunden werden können. Affilicon bietet mit dem Marktplatz eine Plattform, über die Anbieter den Affiliates Werbemittel unter anderem in Form von Hoplinks zur Verfügung stellen. AffiliCon ist nicht der Hersteller der Werbemittel, ist nicht verpflichtet die Werbemittel auf ihre Zulässigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen und agiert bei der Zurverfügungstellung des Marktplatzes und der technischen Erstellung der Hoplinks auch nicht als Vertreter des Anbieters.

(4)   Klickt ein Dritter, z.B. ein Verbraucher, auf den Link in einem Werbemittel und kommt es im Folgenden dadurch zu einem vergütungsfähigen Geschäftsabschluss (im Folgenden „Geschäftsabschluss“), erhält der Affiliate von affilicon für die erfolgreiche Vermittlung von Kunden eine Provision. Was im Einzelfall ein Geschäftsabschluss ist ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Marktplatz und ergänzend aus den Regelungen von § 6.

(5)   Affilicon überwacht und protokolliert die Geschäftsabschlüsse (im Folgenden „Tracking“), stellt dem Affiliate eine Übersicht darüber zur Verfügung und rechnet diese gegenüber dem Affiliate ab. Das Tracking der affilicon ist allein maßgeblich für die Frage, ob ein Geschäftsabschluss vermittelt worden ist und ist die Grundlage der sich daraus ergebenden Berechnung der Vergütung nach § 6.

§ 3 Registrierung als Affiliate

(1)   Zur Teilnahme am Affiliate-Programm muss sich der Affiliate auf der von affilicon betriebenen Webseite my.affilicon.net unter Angabe seiner Website und weiteren Daten registrieren.

(2)   Registrieren können sich juristische oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder Affiliate muss zudem über ein Bankkonto verfügen. affilicon behält sich vor, die angegebenen Personalien des Affiliates zu prüfen.

(3)   Mit dem vollständigen Ausfüllen des Registrierungsformulars und dem Akzeptieren dieser Affiliate-AGB gibt der Affiliate ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme am Affiliate-Programm mit dem Inhalt dieser Affiliate-AGB ab.

(4)   Nimmt affilicon das Angebot an, erhält der Affiliate eine Bestätigungs-E-Mail. affilicon behält sich vor, die Annahme des Angebotes ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


§ 4 Teilnahme an dem Affiliate-Programm

(1)   Nach der Annahme der Registrierungsanfrage und der Zulassung des Affiliate zum Affiliate-Programm, kann der Affiliate am Affiliate-Programm teilnehmen. Auf dem über die öffentlichen Webseiten von affilicon einsehbaren Marktplatz erhält der Affiliate eine Übersicht über die Produkte der Anbieter, die durch das Affiliate-Programm vermarktet werden können.

(2)   Im Online-Profil für registrierte Mitglieder (nachfolgend „MY-Account“) kann der Affiliate sämtliche persönliche Angaben und Informationen überprüfen, ändern und seine Teilnahme am Affiliate-Programm insgesamt beenden.

(3)   Affilicon steht es frei, dem Affiliate jederzeit die Einbindung eines spezifischen Werbemittels zu untersagen.

(4)   Mit der Einbindung eines konkreten Werbemittels akzeptiert der Affiliate etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Produkt-Werbebedingungen“), die bei der Auswahl des Werbemittels angezeigt werden. Diese Produkt-Werbebedingungen werden mit der Einbindung Bestandteil des Vertrags mit der affilicon und ergänzen diese Affiliate-AGB.

(5)   Ist der Affiliate Betreiber eines Netzwerks mit Sub-Affiliates, garantiert er mit seiner Registrierung, diese Affiliate-AGB und etwaige Produkt-Werbebedingungen gegenüber seinen Sub-Affiliates zu kommunizieren und deren Einhaltung durch die Sub-Affiliates zu überwachen und durchzusetzen. Der Affiliate haftet für das Verhalten seiner Sub-Affiliates.

(6)   Die Teilnahme am Affiliate-Programm ist für den Affiliate kostenlos.

(7)   Affilicon ist befugt, die Kontaktdaten des Affiliates an den Anbieter, für den der Affiliate geworben hat, weiterzugeben. Der Affiliate willigt ein, dass der Anbieter ihn kontaktieren und über neue Aktionen und Produkte informieren darf. Dem Erhalt von E-Mails kann der Affiliate jederzeit direkt beim Anbieter widersprechen.



§ 5 Pflichten des Affiliate

(1)   Bei der Registrierung

a) Der Affiliate garantiert, die bei der Registrierung angeforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich die beim Registrierungsvorgang angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, hat der Affiliate die Daten in seinem MY-Account umgehend zu aktualisieren.

b) Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, affilicon ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen bzw. der entsprechenden ausländischen Behörde erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung bzw. über einen Eintrag über den MY-Account anzugeben.

c) Der Affiliate verpflichtet sich, die bei der Registrierung gewählten Zugangsdaten für den MY-Account (E-Mail-Adresse und Passwort) vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine Kenntnisnahme ermöglicht wird. Keinem Dritten darf die Nutzung des Bereichs für registrierte Mitglieder über diese Zugangsdaten ermöglicht werden. Sofern Anlass zur Vermutung besteht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten haben, hat der Affiliate affilicon unverzüglich schriftlich oder per Nachricht unter http://support.affilicon.net zu informieren.

(2)   Beim Einsatz des Werbemittels auf einer Werbefläche

a) Der Affiliate stellt auf eigene Verantwortung sicher, dass er die erforderlichen Rechte an und/oder für die Vermarktung der Werbefläche besitzt.

b) Der Affiliate stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebene Werbefläche der bei der Auswahl des Werbemittels angegebenen Werbefläche bzw. der bei der Einbindung verwendeten Werbefläche entspricht.

c) Mit der Einbindung der entsprechenden Werbemittel auf der Werbefläche garantiert der Affiliate, dass die Werbefläche, und seine Werbetätigkeiten insgesamt.

(i)    keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder

(ii)   nicht gegen sonstige gesetzliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche) Bestimmungen verstoßen und

(iii)  nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen

(3)   Der Affiliate verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf die Dienste und das Affiliate-Programm zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen der Dienste zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die die Dienste, das Affiliate-Programm oder einzelne Beteiligte des Affiliate-Programms schädigen können..

(4)   Bei der Versendung von E-Mails, die Werbemittel von Anbietern enthalten, hat der Affiliate insbesondere das Verbot der Zusendung unerwünschter Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung von affilicon schriftlich nachzuweisen.

§ 6 Abrechnung, Zahlung der Provision und Einbehalt

(1)   Der Affiliate erhält von affilicon für einen Geschäftsabschluss nach § 2 (4), eine Provision. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt etwaiger Abzüge oder eines Einbehalts wie nachstehend in diesem § 6 beschrieben oder einer Aufrechnung gemäß § 9.

(2)   Wie hoch die Provision im Einzelfall ist und für welche Art von Geschäftsabschlüssen diese gewährt wird, richtet sich nach den Produkt-Werbebedingungen im Marktplatz http://marktplatz.affilicon.net Die in den Produkt-Werbebedingungen als Prozentwert angegebene Provision bezieht sich auf den Bruttoverkaufswert des Produktes nach Abzug der Marge von affilicon und Abzug der Mehrwertsteuer.

Beispiel basierend auf einer Provision von 30% für den Affiliate:

Bruttoverkaufspreis an den Endkunden

119,00 EUR

Abzüglich affilicon -Marge (7% + 1 EUR)

9,33 EUR

Abzüglich Mehrwertsteuer i.H.v. 19%

19,00 EUR

Gesamtauszahlungsbetrag

90,67 EUR

Auszahlungsbetrag Anbieter (70 %)

63,47 EUR*

Auszahlungsbetrag Affiliate (30%)

27,20 EUR*

*zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer sofern anwendbar


3)   Der Anspruch auf die Zahlung der Provision steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der folgenden Bedingungen:

a) der Geschäftsabschluss ist durch die Werbetätigkeit des Affiliate zu Stande gekommen,

b) der Geschäftsabschluss ist von affilicon protokolliert („getrackt“) worden,

c) der Geschäftsabschluss ist durch die affilicon bestätigt worden,

d) der Geschäftsabschluss ist nicht durch rechtsgestaltende Maßnahmen rückgängig gemacht worden (z.B. Widerruf, Rücktritt, Stornierung)

e) es liegt im Hinblick auf den konkreten Geschäftsabschluss keine Rücklastschrift und kein Chargeback (nachfolgend gemeinsam „Chargeback“) des Kunden vor, und

f) es liegt kein Missbrauch im Sinne des § 8 dieser Affiliate-AGB vor.

(4)   Für Geschäftsabschlüsse, die in einer der vorangegangenen Abrechnungen bereits mit einer Provision vergütet wurden, für die zum Zeitpunkt der aktuellen Abrechnung aber ein Widerruf, Rücktritt, Stornierung oder eine Rückbelastungen durch Chargeback (nachfolgend gemeinsam „Rückforderungen“) vorliegt, wird die bereits gezahlte Provision auf der aktuellen Abrechnung in Abzug gebracht.

(5)   Affilicon wird in der Kalenderwoche, die auf die mit dem Affiliate vereinbarte Abrechnungsperiode (wöchentlich, 2-wöchentlich oder monatlich) folgt, eine Abrechnung gegenüber dem Affiliate erstellen, die alle Geschäftsabschlüsse der letzten Abrechnungsperiode aufführt. Die Abrechnung wird dem Affiliate im My-Account zusammen mit der Gutschrift in Textform zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, d.h. anstelle der Rechnungsstellung durch den Affiliate schreibt affilicon die jeweilige Provision dem Affiliate-Konto gut. Das Guthaben auf dem Affiliate-Konto wird nicht verzinst.

(6)   In der auf die Abrechnung folgenden Kalenderwoche erfolgt die Auszahlung der Provision an das vom Affiliate angegebene Bankkonto abzüglich eines Einhalts (nachfolgend: „Einbehalt“). Der Einbehalt dient dazu das Risiko im Hinblick Rückforderungen abzusichern. Affilicon wird über den Einhalt eine gesonderte Abrechnung erstellen. Die Höhe des Einbehalts ist abhängig von der Anzahl der Geschäftsabschlüsse im Abrechnungszeitraum. Bei bis zu drei Geschäftsabschlüssen beträgt der Einbehalt 50 %, bei vier bis zehn Geschäftsabschlüssen 20 % und bei mehr als zehn Geschäftsabschlüssen 10 % der errechneten Provision.

(7)   Abweichend von Absatz 6 ist affilicon berechtigt nach eigenem Ermessen den Einbehalt auf bis zu 100 % der Provision festzusetzen. affilicon wird die vorgenannte Anpassung nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung der berechtigten Belange von affilicon vornehmen. Einen sachlichen Grund stellt insbesondere eine aufgrund der Produktart erfahrungsgemäß zu erwartende oder tatsächlich sich bereits abzeichnende überdurchschnittliche Anzahl von Rückforderungen dar.

(8)   Der Einbehalt wird jeweils acht (8) Wochen nach dem Datum seiner gesonderten Abrechnung ausgekehrt, sofern keine Verrechnung mit Gegenansprüchen der affilicon erfolgt. Sofern Geschäftsabschlüsse per Lastschrift in einem Gesamtvolumen von mehr als EUR 10.000,00 vermittelt wurden, ist affilicon berechtigt, eine Auszahlung im Hinblick auf das Lastschriftvolumen erst acht (8) Wochen nach Übersendung der gesonderten Abrechnung vorzunehmen.

(9)   Eine Auszahlung der Provision erfolgt in jedem Fall erst, wenn eine Mindestanzahl von drei Geschäftsabschlüssen stattgefunden hat und die Provision mindestens EUR 100,00 netto beträgt.

(10)   Vorbehaltlich der Regelungen des § 10 (3) und (4) findet eine Auskehrung aller Provisionen des Affiliates spätestens zwölf (12) Wochen nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen dem Affiliate und affilicon statt. Davon unberührt ist der Anspruch von affilicon gegen den Affiliate auf Rückzahlung von bereits gezahlten Provisionen, denen Geschäftsabschlüsse zugrunde liegen, die aufgrund bestehender Rückforderungen nicht mehr zur Provision berechtigen.

(11)   Neben der Zahlung der Provision steht dem Affiliate kein weiterer Anspruch auf Erstattung von Auslagen, Kosten oder ähnlichem zu.

§ 7 Nutzungsrechte des Affiliates

(1)   Die im Rahmen der Teilnahme am Affiliate-Programm erlangten Informationen und Daten dürfen vom Affiliate nur im Zusammenhang mit der Nutzung des Affiliate-Programms verwendet werden. Dem Affiliate ist jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken untersagt. Eine Ausnahme stellt die erlaubte Weitergabe an Sub-Affiliates dar. Auf §§ 4 (5), 7 (5) und 9 (2) dieser Affiliate-AGB wird ausdrücklich verwiesen.

(2)   Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Anbieters optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

(3)   Die Dienste, das Affiliate-Programm und seine Anwendungen sind nach urheberrechtlichen bzw. sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

(4)   Affilicon räumt dem Affiliate das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Affiliate-Programms zur Verfügung gestellten Werbemittel unter Beachtung der Produkt-Werbebedingungen, der allgemeinen Gesetze und ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am Affiliate-Programm zu nutzen. Mit Beendigung des Vertrages zwischen affilicon und dem Affiliate, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.

(5)   Weitere Nutzungsrechte werden dem Affiliate nicht eingeräumt. Der Affiliate ist, bis auf die Weiterleitung erforderlicher Daten für den konkreten Zwecke an die Sub-Affiliates (Siehe §§ 4 (5) und 7 (1) dieser Affiliate-AGB), nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel, Anwendungen sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen.

(6)   In jedem Fall ist es dem Affiliate nicht gestattet Werbemittel oder die ihm zur Verfügung gestellten Dienste zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.

§ 8 Missbrauch

(1)   Jegliche Formen des Missbrauchs, d.h. Maßnahmen, die der Erzielung von Geschäftsabschlüssen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel dienen, die gegen geltendes Recht, diese Affiliate-AGB oder die Produkt-Werbebedingungen verstoßen, sind dem Affiliate untersagt.

(2)   Dem Affiliate ist es untersagt Versuche zu unternehmen die Provision dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch ihn beauftragte Dritte Bestellungen vornehmen oder solche vortäuschen. Insbesondere die nachfolgenden Praktiken stellen einen Missbrauch dar:

a) Vortäuschung von Geschäftsabschlüssen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellung von Produkten oder Online-Registrierungen, oder

b) Verwendung von Werbeformen, die zwar Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird, oder

c) Verwendung von für den Anbieter oder Dritten rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa, in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Werbefläche ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers.

(3)   Jede Form des Missbrauchs berechtigt affilicon zu einer sofortigen Sperre des Affiliate-Kontos. Innerhalb eines Monats nach der Sperrung kann in Textform Widerspruch eingereicht werden, um den Sachverhalt zu klären. Kann der Sachverhalt nicht zu Gunsten des Affiliates geklärt werden, behält sich affilicon vor die Kündigung aussprechen. Im Fall der Kündigung richtet sich die Abwicklung des Vertrages nach § 10 dieser Affiliate-AGB.

(4)   Für missbräuchlich herbeigeführte Geschäftsabschlüsse besteht kein Anspruch des Affiliates auf eine Provision.

(5)   Während der Teilnahme des Affiliate am Affiliate-Programm ist es dem Affiliate nicht gestattet, mit einzelnen Anbietern des Affiliate-Programms unter Umgehung von affilicon , direkt oder indirekt Verträge über Leistungen nach oder im Zusammenhang mit diesen Affiliate-AGB abzuschließen, bzw. darauf gerichtete Verhandlungen zu führen.

(6)   Der Affiliate verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die §§ 8 (1) und (2) dieser Affiliate-AGB eine jeweils von affilicon nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt maximal das zum Zeitpunkt der Sperrung auf dem Affiliate-Konto vorhandene und bestätigte Guthaben.

§ 9 Schadensfreistellung und Aufrechnung

(1)   Der Affiliate stellt affilicon auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadensersatz-, Haftungsansprüchen, Forderungen, Schäden und Kosten (einschließlich anwaltlicher Honorare für die Beratung und Verteidigung von affilicon bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren, Prozess- und Gerichtskosten, Geldbußen) frei, die gegenüber affilicon gerichtlich oder außergerichtlich (z.B. Abmahnungen) geltend gemacht werden und die aufgrund folgender Tatbestände oder in Verbindung mit diesen entstehen:

(i) Ansprüche, Forderungen oder Anschuldigungen seitens Dritter hinsichtlich der Verletzung oder widerrechtlichen Nutzung geistiger Eigentumsrechte auf der vom Affiliate verwendeten Werbefläche,

(ii) Verstöße des Affiliates gegen die Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag (z.B. § 4 Abs. 5, § 5),

(iii) Verstöße des Affiliates gegen gesetzliche Verbote.

(2)    Im Fall, dass gegen affilicon  Ansprüche nach § 9 Abs. 1 geltend gemacht werden, ist affilicon auch berechtigt, die sich aus den Freistellungsansprüchen ergebenen Zahlungsansprüche gegen Zahlungsansprüche des Affiliates aufzurechnen und die entsprechenden Zahlungen einzubehalten. Der Aufrechnungsanspruch besteht nur dann nicht, wenn der Affiliate nachweisen kann, dass ihn an der Entstehung des Schadens, der Verletzung bzw. den gegenüber affilicon von Dritten geltend gemachten Ansprüchen, kein Verschulden trifft.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1)   Die Laufzeit des durch diese Affiliate-AGB geregelten Vertragsverhältnisses über die Teilnahme am Affiliate-Programm beginnt mit der Annahme des Registrierungssantrages und endet wenn diese Vereinbarung entweder von affilicon oder vom Affiliate gekündigt wird. Der Vertrag über die Teilnahme am Affiliate-Programm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder der Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden.

(2)   Sind dem Affiliate-Konto über einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach der Registrierung keine Provisionen gutgeschrieben worden, behält sich affilicon vor, dieses zu schließen und die Registrierung zu löschen. Die Löschung der Registrierung gilt als Kündigung. Eine erneute Registrierung nach § 3 ist grundsätzlich möglich.

(3)   Geschäftsabschlüsse, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vermittelt wurden, werden nach Zugang der Kündigung unter Beachtung der Regelungen des § 6 abgewickelt. Das eventuell vorhandene Restguthaben wird dem Affiliate mit der Beendigung des Vertrages gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 ausgezahlt. Beträgt das Guthaben zum Zeitpunkt des Vertragsendes EUR 15,00 oder weniger, findet keine Auszahlung statt.

(4)   Wurde dem Affiliate aufgrund von Missbrauch gemäß § 8 gekündigt, wird vom Guthaben die Vertragsstrafe gemäß § 8 (6) einbehalten.

§ 11 Datenschutz

(1)   Der Schutz personenbezogener Daten ist für affilicon von großer Bedeutung. Gleichzeitig ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (im Folgenden „Nutzung“) solcher Daten eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung der Dienste. affilicon erhebt, verarbeitet und nutzt (im Folgenden „nutzt“) personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der affilicon Datenschutzerklärung.

(2)   Affilicon nutzt die Kontaktdaten des Affiliates auch, um im Zusammenhang mit der Teilnahme am Affiliate-Programm per E-Mail und gegebenenfalls telefonisch mit dem Affiliate in Kontakt zu treten.

(3)   Eine Nutzung der personenbezogenen Daten des Affiliates zu anderen als den in diesem § 11 genannten Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklich erteilten Einwilligung des Affiliates oder einer gesetzlichen Bestimmung, die affilicon diese Nutzung erlaubt.

(4)   Der Affiliate kann über die üblichen Kontaktmöglichkeiten oder per Anfrage über http://support.affilicon.net Auskunft über seine bei affilicon gespeicherten Daten erhalten.

§ 12 Verfügbarkeit des Affiliate-Programms

(1)   Dem Affiliate ist bekannt, dass die Dienste und das Affiliate-Programm auf dem Zusammenwirken einer Vielzahl von technischen Funktionen, eingekauften Leistungen und Produkten, Telekommunikationsleitungen und anderer Infrastruktur (nachfolgend „Vorleistungen“) beruhen. Die Verfügbarkeit der Dienste und des Affiliate-Programms steht daher unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Vorleistungen tatsächlich, rechtzeitig und in ausreichender Qualität erbracht werden. Eine Haftung oder Leistungspflicht von affilicon entfällt insoweit, es sei denn, affilicon hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(2)   Im Fall höherer Gewalt ist affilicon von seiner Leistungspflicht befreit. Als Fälle höherer Gewalt im Sinne dieser Affiliate-AGB gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse, sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung weder von affilicon noch vom Affiliate zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Unterbrechungen der Stromversorgung von mehr als 2 Stunden, Terror, Unterbrechungen der Versorgung, behördliche Maßnahmen und Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Drittbetrieben).

(3)   Affilicon ist berechtigt ihre Leistungen zeitweilig einzuschränken oder zu sperren, soweit dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server, den Datenschutz, o.ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Wartungen erforderlich ist.

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1)   Affilicon stellt die Dienste, den Marktplatz und das Affiliate-Programm ausdrücklich ohne Zusicherung einer fehlerfreien Funktion oder einer bestimmten, prozentualen Verfügbarkeit zur Verfügung. Darüber hinaus haftet affilicon nicht für Ausfälle oder Störungen in der außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegenden technischen Infrastruktur.

(2)   Affilicon ist für den Inhalt von Webseiten des Affiliates, Anbieters oder Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Anbieter oder Affiliates beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder fehlerhaften Funktionsweise des Internets entstehen, nicht verantwortlich

(3)   Affilicon haftet nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), und nur für den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei

a) Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;

b) Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) sowie

c) ausdrücklichen Garantieübernahmen von affilicon .

(4)   Affilicon haftet nicht, wenn die einen Anspruch gegen AffiliCon begründenden Umstände

a) auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das affilicon keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder

b) von der affilicon auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

(5)  Sämtliche Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen in diesem § 13 gelten auch zugunsten der persönlichen Haftung von affilicon Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 14 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

(1)   Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der affilicon gemäß diesen Affiliate-AGB und Gesetz zustehenden Rechte kann sich affilicon anderer Unternehmen und Dienstleister als Erfüllungsgehilfen bedienen.

(2)   affilicon ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 (vier) Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

(3)   Der Affiliate kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der Zustimmung von affilicon auf Dritte übertragen. Insbesondere die Registrierung beim Affiliate-Programm ist nicht auf Dritte übertragbar.

§ 15 Änderung der Affiliate-AGB

(1)   affilicon behält sich vor, diese Affiliate-AGB jederzeit zu ändern und / oder an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Über derartige Änderungen wird affilicon den Affiliate mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen.

(2)   Sofern der Affiliate nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung nach § 15 (1) widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs gelten die Affiliate-AGB zu den bisherigen Bedingungen fort; § 10 (1) bleibt unberührt. In der Änderungsmitteilung wird affilicon den Affiliate auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1)   Das durch diese Affiliate-AGB geregelte Vertragsverhältnis zwischen affilicon und dem Affiliate begründet keine Gesellschaft und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder für die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder diese in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

(2)   Für diese Affiliate-AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen affilicon und dem Affiliate gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3)   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen affilicon und dem Affiliate ist Köln.

(4)   Soweit einzelne Klauseln dieser Affiliate-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Köln, im Mai 2018